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UNSER VEREIN
Auszüge aus der aktuellen Satzung vom 29.01.2011
§ 1
(1) Der Turn- und Sportverein (TuS) von 1897 Amelunxen wurde im Jahr 1897 gegründet. (...)
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und die Jugendpflege. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen.
§ 2
(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. (...)
§ 4
Die Farben des Vereins TuS Amelunxen von 1897 e. V. sind Rot – Blau.
§ 5
Der Verein ist parteipolitisch neutral und vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und rassischer Toleranz.
§ 6
Die Mitgliedschaft im Verein ist freiwillig und kann von jeder Person erworben werden. (...)
§ 8
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 9
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§ 10
(1) Die ordentlichen und außerortdentlichen Mitgliederversammlungen sind das oberste Organ des Vereins. (...)
(4) Die Neuwahl des Vorstandes findet alle 2 Jahre statt. Nach Bedarf kann durch die Mitgliederversammlung der Vorstand auch auf 1 bzw. 3 Jahre gewählt werden. (...)
§ 11
(1) Der geschäftsführende Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
a) Vorsitzender
b) Stellvertretender Vorsitzender
c) Geschäftsführer
d) 1. Kassierer
e) Jugendobmann
(2) Der Vorsitzende und der Geschäftsführer vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Vertretungsberechtigung anderer geschäftsführender Vorstandsmitglieder im Außenverhältnis ist uneingeschränkt.
(3) Der Vorstand wird durch folgende, nicht vertretungsberechtigte Mitglieder erweitert:
a) Stellvertretender Geschäftsführer
b) Stellvertretender Kassierer
c) Protokollführer
d) Pressewart
e) Sozialwart
f) 1. Fußballobmann
g) 2. Fußballobmann
h) 1. Breitensport- und Leichtathletikobmann
i) 2. Breitensport- und Leichtathletikobmann
j) 1. Beisitzer
k) 2. Beisitzer
Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf ohne Satzungsänderungen weitere Mitglieder in den erweiterten Vorstand berufen.
§ 13
Der Verein ist der Sporthilfe e.V. angeschlossen. Für die Mitglieder beginnt der Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen der Sporthilfe e.V. mit dem Eingang der Beitrittserklärung.
§ 14
Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung (...)
- Die Originalsatzung kann bei der Geschäftsführung eingesehen werden -